Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Ute Nitzsche, im Folgenden Auftragnehmer genannt, mit ihren Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Die aktuelle Fassung der AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

§ 2 Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

Der Auftraggeber erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Text als E-Mail-Anhang, auf Datenträger, als Papier- oder Faxvorlage eingereicht wurde und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde (per E-Mail, Fax oder Post). Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers, welches erlischt, sobald der Auftrag schriftlich bestätigt wurde.

§ 3 Auftragsabwicklung, Umfang der Leistung

Mit dem Auftragsschreiben legt der Auftraggeber fest, in welcher Form der Text bearbeitet werden soll (Orthographie-, Grammatik-Prüfung oder darüber hinaus Stil- und Argumentationsprüfung). Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

Die Korrekturen werden bei Word-Dateien direkt in der Datei durchgeführt. Erhält der Auftragnehmer den zu korrigierenden Text als Papierausdruck, so werden die Änderungen entsprechend den Regelungen der DIN-Korrekturvorschriften direkt auf den Seiten vorgenommen.

Der Bearbeitung der Texte durch Ute Nitzsche liegen (sofern nicht anders vereinbart) die Regeln für die geschriebene deutsche Gegenwartssprache zugrunde, wie sie das amtliche Regelwerk (Duden) vorgibt.

Individuelle Absprachen (z. B. Verwendung der alten Rechtschreibung) werden bei der Auftragserteilung schriftlich festgehalten.

§ 4 Lieferung

Die korrigierten Texte werden als E-Mail-Anhang oder auf einem Datenträger an den Auftraggeber zurückgesandt. Entstehen zusätzliche Kosten durch den Versand der Texte in ausgedruckter Form auf Papier, als Fax oder per Post (Einschreiben etc.), werden diese vom Auftraggeber übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen seitens des Auftragnehmers sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig. Der Auftragnehmer ist nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

§ 5 Lieferfristen

Hinsichtlich der Lieferungsfrist des korrigierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang der Unterlagen (z. B. Ausgangstext und nötige Hintergrundinformationen). Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, ohne jedoch von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden zu werden.

§ 6 Höhere Gewalt

Im Fall der höheren Gewalt muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten. Für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Ersatz zu geben. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 7 Honorare (Preise)

Die Honorare für die Korrekturleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preisliste) des Auftragnehmers. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach der Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Für Express-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten werden dem Auftraggeber Zuschläge von 30 Prozent in Rechnung gestellt.

§ 8 Zahlung

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in Euro. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Textverarbeitung unmittelbar nach deren Fertigstellung. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Hat der Rechnungsbetrag den Auftragnehmer nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. berechnet. Falls dem Auftragnehmer nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeit an bei ihm liegenden Aufträgen solange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

Der Auftragnehmer ist zu Verschwiegenheit verpflichtet und sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte zu. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Eingriffe Dritter. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Im Interesse des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzufertigen und diese aufzubewahren.

§ 10 Haftung

Die Textbearbeitung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde, eine Einwendung erfolgt ist. Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an welchem der korrigierte Text an den Auftragnehmer versandt wurde. Der Auftraggeber hat die im Text verbliebenen Fehler im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes sowie die im Text verbliebene Fehlermenge für den Auftragnehmer nachvollziehbar werden. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der Reklamation eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängig sind, verstehen sie sich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen einer abschließenden Prüfung durch den Auftraggeber. Daher ist eine Haftung für stilistische Korrekturen ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nicht haftbar gemacht werden kann der Auftragnehmer für mittelbare Schäden, die durch eine mangelhafte Textbearbeitung seitens des Auftraggebers entstehen. Insgesamt haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet Der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ein fixer Liefertermin vereinbart wurde.

§ 11 Schlussbestimmungen

Wird eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden findet, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.